Straflose Selbstanzeige und vereinfachte Erben-Nachbesteuerung
Die straflose Selbstanzeige und die vereinfachte Nachbesteuerung der Erben und Erbinnen sind im Bundesgesetz verankert und die Voraussetzungen geregelt. Eine besondere Herausforderung stellt der automatische Informationsaustausch AIA dar.
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
Schweiz - 3003 Bern
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