Nationaler Finanzausgleich
Der Nationale Finanzausgleich basiert auf der Idee, dass wirtschaftlich starke Kantone und der Bund den finanziell schwächeren Kantonen helfen. Durch diesen Ausgleich sollen staatliche Aufgaben effizienter erbracht werden.
Medienmitteilungen zum Thema
Finanzausgleich: Bundesrat genehmigt definitive Ausgleichszahlungen 2025
Die Finanzausgleichszahlungen 2025 steigen gegenüber dem Vorjahr um 284 Millionen Franken auf 6,2 Milliarden Franken. Davon entfallen 4,2 Milliarden Franken auf den Bund. Der Bundesrat hat die Ausgleichszahlungen an seiner Sitzung vom 27. November 2024 im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) gutgeheissen. An den am 11. Juni 2024 bereits provisorisch publizierten Zahlungen gab es keine Anpassungen.
Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs: Weitgehende Zustimmung zu den Vorschlägen des Bundesrates
Am 4. September 2024 hat der Bundesrat das Ergebnis der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht 2020–2025 über den Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen zur Kenntnis genommen. Die Resultate zeigen, dass die Vorschläge des Bundesrates überwiegend positiv aufgenommen wurden. Die Mehrheit der Teilnehmenden ist auch der Meinung, dass die in der Verfassung und im Gesetz festgelegten Ziele weitgehend erreicht worden sind.
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Schweiz - 3003 Bern