Zum Hauptinhalt springen

FremdmitteilungVeröffentlicht am 25. April 2025

Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen: Tätigkeitsbericht und Jahresrechnung 2024

Bern, 25.04.2025 — Der Bund erhebt eine Haushaltsabgabe und eine Unternehmensabgabe zur Finanzierung der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags von Radio und Fernsehen. Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben. Die ESTV als Erhebungsstelle der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen publiziert den Tätigkeitsbericht und die Jahresrechnung für das Jahr 2024.