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FremdmitteilungVeröffentlicht am 25. April 2025

Dokumentation des Verbrauchs von steuerfreiem Ethanol gemäss Alkoholverordnung

Bern, 25.05.2025 — Wer steuerbefreites Ethanol verwenden möchte, braucht eine Bewilligung. Diese Bewilligung verpflichtet dazu, jede Verwendung des Ethanols genau zu dokumentieren (siehe Art. 35 Abs. 2 und Art. 39 der Alkoholverordnung, AlkV; SR 680.11).

Wenn keine vollständige Dokumentation bereits vorhanden ist, zum Beispiel über ein EDV-System, Einkaufsbelege, Lagerdokumentation und Verwendungsnachweisen, muss ergänzend eine Liste geführt werden. Darin sind Datum, Menge, Empfänger und Verwendungszweck des Ethanols enthalten. Außerdem muss vor Ort nachgewiesen werden, wofür das Ethanol verwendet wurde, etwa mit Produktionsprotokollen, Analyseberichte, Laborjournale oder Arbeitsanweisungen.

Eine passende Vorlage finden Sie in den Formularen auf unserer Webseite.