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DossierVeröffentlicht am 15. März 2024

Nationaler Finanzausgleich

Der Nationale Finanzausgleich basiert auf der Idee, dass wirtschaftlich starke Kantone und der Bund den finanziell schwächeren Kantonen helfen. Durch diesen Ausgleich sollen staatliche Aufgaben effizienter erbracht werden.

Medienmitteilungen zum Thema

  • 4. September 2024

    Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs: Weitgehende Zustimmung zu den Vorschlägen des Bundesrates

    Am 4. September 2024 hat der Bundesrat das Ergebnis der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht 2020–2025 über den Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen zur Kenntnis genommen. Die Resultate zeigen, dass die Vorschläge des Bundesrates überwiegend positiv aufgenommen wurden. Die Mehrheit der Teilnehmenden ist auch der Meinung, dass die in der Verfassung und im Gesetz festgelegten Ziele weitgehend erreicht worden sind.

  • 15. März 2024

    Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zeigt: System funktioniert gut, Ziele werden weitgehend erreicht

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. März 2024 den neuen Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich gutgeheissen und in die Vernehmlassung gegeben. Die Analyse zeigt: Das System des Finanzausgleichs von Bund und Kantonen funktioniert grundsätzlich gut. Die in der Verfassung und im Gesetz festgelegten Ziele sind weitgehend erreicht worden. Die im Jahr 2020 in Kraft getretene Reform wie auch die Anpassungen aufgrund der AHV-Steuervorlage haben sich nach vorläufiger Einschätzung bewährt, können aber erst in der nächsten Periode vertieft evaluiert werden. Der Bundesrat schlägt derzeit deshalb lediglich kleinere technische Anpassungen auf Verordnungsstufe vor.

  • 22. November 2023

    Finanzausgleich: Bundesrat genehmigt definitive Ausgleichszahlungen 2024

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die neuen Finanzausgleichszahlungen gutgeheissen, die er von Gesetzes wegen jährlich festlegen muss. Sie steigen 2024 gegenüber dem Vorjahr um 305 Millionen Franken auf 5,9 Milliarden Franken an. An den am 13. Juni 2023 bereits provisorisch publizierten Zahlungen gab es keine Anpassungen.

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV