Teilrevision Mehrwertsteuergesetz und Mehrwertsteuerverordnungen
Die Mehrwertsteuer ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Diese rechtlichen Grundlagen werden laufend an den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel sowie an die technischen Veränderungen durch die Digitalisierung angepasst.
Medienmitteilungen zum Thema
Wertfreigrenze im Reiseverkehr wird auf 150 Franken pro Person gesenkt (zuletzt geändert am 17.10.2024)
Anlässlich seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 wurde der Bundesrat über die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) in Kenntnis gesetzt. Demnach wird die Wertfreigrenze im Reiseverkehr ab dem 1. Januar 2025 von 300 Franken auf 150 Franken pro Person und Tag gesenkt. Dies entspricht einem Auftrag des Parlaments. Zudem erfüllt das EFD damit die Forderungen zweier Standesinitiativen zur Reduzierung des Einkaufstourismus.
Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2025
Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das verminderte Zinsniveau an. Ab 2025 gilt bei Verzug, für Rückerstattungen und bei bedingter Zahlungspflicht ein Zinssatz von 4,5 Prozent. Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer beträgt neu 0,75 Prozent.
Bundesrat verabschiedet Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung
An seiner Sitzung vom 21. August 2024 hat der Bundesrat eine Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) verabschiedet. Sie enthält einerseits die Ausführungsbestimmungen zum geänderten Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) und andererseits davon unabhängige Anpassungen, insbesondere betreffend Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode und Portalpflicht. Der Bundesrat hat zugleich das Inkrafttreten des revidierten MWSTG auf den 1. Januar 2025 beschlossen.
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Schweiz - 3003 Bern