Die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin
Modern und vielfältig – Die Arbeitgeberin Bundesverwaltung hält mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt und orientiert sich an den sich wandelnden Ansprüchen der bestehenden und potenziell neuen Mitarbeitenden.
Medienmitteilungen zum Thema
Entlastungspaket für den Bundeshaushalt: Massnahmen bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals
Im Zusammenhang mit der Entlastung des Bundeshaushalts hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die Stossrichtung für Massnahmen bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals beschlossen. Gegenüber dem Finanzplan 2026–2028 müssen Entlastungen von mindestens 100 Millionen Franken erzielt werden. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Ergebnisse einer externen Vergleichsstudie zu den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals zur Kenntnis genommen. Gestützt darauf werden die Entlastungsmassnahmen nun konkretisiert.
BAZG setzt weiterentwickeltes Berufsbild um
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) den Vorschlag für die Umsetzung des weiterentwickelten Berufsbildes «Fachspezialist/Fachspezialistin Zoll und Grenzsicherheit» unterbreitet. Die Departementsvorsteherin EFD hat diesen gutgeheissen. Damit beginnt die Umsetzung des weiterentwickelten Berufsbildes.
Neuer Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 den aktualisierten Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung genehmigt. Dieser fasst die wichtigsten Grundsätze zusammen, die das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesverwaltung sichern. Er tritt auf den 1. Oktober 2024 in Kraft und ersetzt den bisherigen Kodex, der seit 2012 gilt.
Eidgenössisches Personalamt EPA
3003 Bern