Klarstellung
In verschiedenen Medien wurde über Erwägungen des Bundesrats, die Besteuerung von Kapitalbezügen aus den Säulen 2 und 3a an die Besteuerung von Rentenbezügen anzugleichen, berichtet. Dabei wurden zum Teil auch Annahmen getroffen, wie stark die steuerliche Mehrbelastung im Einzelfall ausfallen würde. Zudem wurde der Eindruck erweckt, dass Einzahlende in die 2. und 3. Säule nicht mehr steuerlich profitieren können.