Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Erhöhung der Kinderabzüge mit 63,1 Prozent Nein-Stimmen deutlich ab. Der allgemeine Abzug pro Kind bleibt somit bei 6500 Franken. Auch der Abzug für die Kosten der Drittbetreuung in Höhe von 10'100 Franken bleibt bestehen.
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
Schweiz - 3003 Bern
Schweiz - 3003 Bern